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   BGH, 20.02.2019 - AK 53, 54/18, AK 53/18, AK 54/18   

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BGH, 20.02.2019 - AK 53, 54/18, AK 53/18, AK 54/18 (https://dejure.org/2019,6013)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2019 - AK 53, 54/18, AK 53/18, AK 54/18 (https://dejure.org/2019,6013)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - AK 53, 54/18, AK 53/18, AK 54/18 (https://dejure.org/2019,6013)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
    Hinsichtlich der außereuropäischen Vereinigung IS beruht der dringende Tatverdacht für den hier relevanten Zeitraum - senatsbekannt - auf islamwissenschaftlichen Gutachten sowie auf diversen Behördenerklärungen der Geheimdienste und polizeilichen Auswertungsberichten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
    Es handelt sich um einen Fall von besonderer Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG, da die vorgeworfenen Delikte sich unter Beachtung des Ausmaßes der Rechtsgutsverletzungen als staatsgefährdende Taten von erheblichem Gewicht darstellen, welche die Schutzgüter des Gesamtstaates in einer derart spezifischen Weise angreifen, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140).
  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
    Es handelt sich um einen Fall von besonderer Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG, da die vorgeworfenen Delikte sich unter Beachtung des Ausmaßes der Rechtsgutsverletzungen als staatsgefährdende Taten von erheblichem Gewicht darstellen, welche die Schutzgüter des Gesamtstaates in einer derart spezifischen Weise angreifen, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140).
  • BGH, 18.04.2024 - StB 18/24
    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr erfordert, dass bestimmte Handlungen des Beschuldigten es wahrscheinlich erscheinen lassen, er werde auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 13 mwN; vom 20. Februar 2019 - AK 53/18 u.a., juris Rn. 44).
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der

    Nach dieser Vorschrift darf ein Ausländer oder eine Ausländerin unter anderem nicht in einen Staat abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Unzulässigkeit dieser Maßnahme ergibt.(vgl. hierzu Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 60 AufenthG Rn 35, und VGH Kassel, Beschluss vom 1.9.2017 - 4 A 2987/16.A -, Asylmagazin 2017, 407, wo unter Verweis auf eine drohende Verletzung der Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK bezogen auf Ungarn eine Selbsteintrittspflicht (Dublin III-VO) bejaht wurde; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen dort anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Von diesem rechtlichen Zusammenhang geht auch die Beklagte in einer Vielzahl von Senat überprüfter "Drittstaatenbescheide" in ständiger Praxis aus.
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 741/17

    Abschiebungsschutz in Rückführungsfällen in die Republik Bulgarien

    Nach dieser Vorschrift darf ein Ausländer oder eine Ausländerin unter anderem nicht in einen Staat abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Unzulässigkeit dieser Maßnahme ergibt.(vgl. hierzu Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 60 AufenthG Rn 35, und VGH Kassel, Beschluss vom 1.9.2017 - 4 A 2987/16.A -, Asylmagazin 2017, 407, wo unter Verweis auf eine drohende Verletzung der Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK bezogen auf Ungarn eine Selbsteintrittspflicht (Dublin III-VO) bejaht wurde; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen dort anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Von diesem rechtlichen Zusammenhang geht auch die Beklagte in einer Vielzahl von Senat überprüfter "Drittstaatenbescheide" in ständiger Praxis aus.
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 465/20

    Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    a) Zu den Ausreisetatbeständen des § 89a Abs. 2a StGB ist grundsätzlich eine Beihilfe möglich (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - AK 53/18, AK 54/18, juris Rn. 36; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 15; LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89a Rn. 181 mwN; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 74; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89a Rn. 20).
  • BGH, 18.12.2019 - StB 29/19

    Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Der Senat hat mit Beschluss vom 20. Februar 2019 (AK 53 und 54/18) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 53 und 54/18.
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BGH, 20.02.2019 - AK 54/18 (https://dejure.org/2019,6014)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2019 - AK 54/18 (https://dejure.org/2019,6014)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
    Hinsichtlich der außereuropäischen Vereinigung IS beruht der dringende Tatverdacht für den hier relevanten Zeitraum - senatsbekannt - auf islamwissenschaftlichen Gutachten sowie auf diversen Behördenerklärungen der Geheimdienste und polizeilichen Auswertungsberichten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
    Es handelt sich um einen Fall von besonderer Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG, da die vorgeworfenen Delikte sich unter Beachtung des Ausmaßes der Rechtsgutsverletzungen als staatsgefährdende Taten von erheblichem Gewicht darstellen, welche die Schutzgüter des Gesamtstaates in einer derart spezifischen Weise angreifen, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140).
  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
    Es handelt sich um einen Fall von besonderer Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG, da die vorgeworfenen Delikte sich unter Beachtung des Ausmaßes der Rechtsgutsverletzungen als staatsgefährdende Taten von erheblichem Gewicht darstellen, welche die Schutzgüter des Gesamtstaates in einer derart spezifischen Weise angreifen, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140).
  • BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 53 und 54/18.
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 465/20

    Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    a) Zu den Ausreisetatbeständen des § 89a Abs. 2a StGB ist grundsätzlich eine Beihilfe möglich (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - AK 53/18, AK 54/18, juris Rn. 36; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 15; LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89a Rn. 181 mwN; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 74; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89a Rn. 20).
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